Die zerkratzte Tür, ein Abszess in der Pfote, das gebrochene Bein – Katzenliebe kostet, denn aufwendige Diagnosemethoden, wirksame Medikamente, komplizierte Operationen und Designermöbel können das Katzenbudget rasch sprengen. Lohnt da eine Versicherung?
Haftpflichtversicherung
Sie hilft aus, wenn die eigene Katze nachweislich Schäden verursacht, wie das Autodach vom Nachbarn verkratzen, über dessen Möbel markieren oder seine Katze oder Hund verletzen. Doch haftet ein Katzenbesitzer nicht grundsätzlich, denn wie Tier im Recht (TIR) erklärt: «Richtet eine Katze auf einem fremden Grundstück Schäden an, muss der geschädigte Nachbar hierfür unter Umständen selbst aufkommen. Meistens ist es zwar so, dass der Tierhalter für die von seinem Tier verursachten Schäden haftet, er kann aber trotzdem nicht in jedem Fall verantwortlich gemacht werden. Von einem Katzenhalter kann – im Gegensatz zum Hundehalter – nicht erwartet werden, dass er seine Tiere ständig beaufsichtigt. Haftbar ist er zumindest dann, wenn er bereits einmal gerichtlich dazu verpflichtet wurde, sein Büsi vom Eindringen auf fremde Grundstücke und in Wohnungen abzuhalten und trotzdem nicht das Nötige vorgekehrt hat.»
Auch wenn TIR die Katze von vielen Schadensfällen freispricht, schadet es nicht, als Katzenbesitzer einen Blick in die eigene Haftpflichtversicherung zu werfen und zu überprüfen, ob Schäden durch die eigene Katze gedeckt sind. Auch sollten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gründlich gelesen werden, denn hier sind die genauen Bestimmungen, der Selbstbehalt und die versicherten Summen aufgeführt – ein wichtiger Punkt, an den gerade Wohnungsmieter mit Katzen denken sollten. Grundsätzlich bezahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Mietwohnung, doch erklärt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV): «Tierhalter sollten sich trotz dieses Versicherungsschutzes nicht in falscher Sicherheit wiegen: Erstreckt sich eine Beschädigung über längere Zeit und hat sich der Schaden stetig verschlimmert, so kann dem Tierhalter vorgeworfen werden, nichts dagegen unternommen zu haben. Lässt der Mieter also in solchen Fällen nicht die erforderliche Sorgfalt walten, so können die Versicherungen im Schadensfall ihre Leistungen einschränken oder ganz ablehnen.»
Wenn also der Mieter weiss, dass seine Katze immer an der einen Wand kratzt, unternimmt aber nichts dagegen, kann sich die Haftpflichtversicherung weigern, die Kosten bei der Wohnungsabnahme zu übernehmen. Dann muss der Katzenhalter für die Renovation der Wand aufkommen.
Krankheits- und Unfallversicherung
Eine Haftpflichtversicherung greift hingegen nicht, wenn es um Erkrankungen oder Unfälle der eigenen Katze geht. Hierfür gibt es besondere Tierversicherungen. Darauf spezialisiert haben sich Versicherungen wie Epona, Animalia SA (seit 1. Juli 2016 eine Marke der Vaudoise Versicherungsgruppe), Europäische Wau-Miau (Teil der Europäischen Reiseversicherung), Mobiliar und Helvetia. Behandlungen und Operationen zwischen 500 bis 5000 Franken sind in Tierarztpraxen und -kliniken an der Tagesordnung. In besonders schwierigen Fällen können die Kosten aber auch vierstellig werden. Hinzu kommen in der Regel Medikamente, Aufenthalte in der Tierklinik, Nachbetreuungskosten und manchmal auch spezielle Diätfutter. Unter solchen Umständen ist man froh über eine kostendeckende Versicherung. (…)
Den vollständigen Beitrag können Sie in der Ausgabe 6/16 lesen.