Die landläufige Meinung, dass Katzen Einzelgänger seien und daher für ihr Wohlbefinden nicht unbedingt Kontakt zu mindestens einem Artgenossen bräuchten, hält sich hartnäckig in vielen Köpfen. Solange den Katzen Freilauf gewährt wird, haben sie die Möglichkeit, Sozialkontakteausserhalb des Hauses zu pflegen, aber immer mehr Katzen werden aus den unterschiedlichsten Gründen als reine Wohnungskatzen gehalten und haben dann keine Wahl.
Text: Monika Wernli
Viele Menschen, die sich eine samtpfotige Mitbewohnerin wünschen, bestehen auch heute noch darauf, dass es eine Einzelkatze werden soll, vorzugsweise ein Kitten. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass die Schweizer Tierschutzordnung vorschreibt, dass sozialen Tierarten unbedingt ein Artgenosse zur Seite gestellt werden soll (TSchV 455.1, Art. 13). Gleichzeitig erlaubt sie, dass bei Hund und Katze der Mensch den Artgenossen ersetzt – was er aber nicht kann. Generell suchen die meisten Katzen die Gesellschaft von Artgenossen: Gerade bei besonders sozialen Rassen, zu denen alle orientalischen Rassen wie Siamesen, Balinesen, Orientalisch Kurzhaar und Langhaar, Burmesen, Tonkanesen, Thai und Korat gehören, ist ein kätzischer Spielgefährte unabdingbar. Es muss dabei nicht unbedingt eine Katze derselben Rasse sein, doch sollte sie vom Charakter her passen und ein ähnliches Temperament haben. Nichts kann das gegenseitige Putzen, das gemeinsame Spiel und die soziale Interaktion zwischen Artgenossen ersetzen.
Den gesamten Beitrag finden Sie in der Ausgabe 2/23.