Anfang Dezember letzten Jahres tagte in Augsburg die Deutsche Gesellschaft für Zootier-, Wildtier- und Exotenmedizin. Ein Thema waren die Hybridkatzen, über die Dr. Martina Helmer vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit referierte.
Text: Anna Laukner
Über Katzenhybriden wird seit einigen Jahren heftig diskutiert. Auf der einen Seite stehen die Züchter und Liebhaber dieser Tiere, auf der anderen Tierärzte und Tierschützer, die die Zucht und Haltung dieser Hybriden äusserst kritisch sehen. Neben den bereits bekannteren Hybriden wie Bengalkatze (Asiatische Leopardenkatze x Hauskatze), Savannah (Serval x Hauskatze) und Caracat (Karakal x Hauskatze) werden noch weitere Hybriden angeboten, etwa Kanaani (Falbkatze x Hauskatze) und Chausie (Rohrkatze x Hauskatze).
Zuchtziel all dieser Hybriden ist eine Katze im «Wildtier-Look» mit dem gemässigteren Wesen einer Hauskatze, das eine Haltung als Haustier ermöglichen soll. Dass dies leider in vielen Fällen nicht erreicht wird, zeigen die Probleme, mit denen die Käufer solcher Tiere sich später oft konfrontiert sehen.
In ihrem Vortrag wies Martina Helmer auf die vielschichtigen Probleme hin, die sich aus Zucht und Haltung von Wildkatzen-Hybriden ergeben können. Problematisch wird die Verpaarung von Hauskatzen und Wildkatzen vor allem, wenn die physiologischen Daten beider Arten sich deutlich voneinander unterscheiden. Hauskatzen haben eine Tragzeit von 63 bis 65 Tagen, der Serval trägt hingegen im Mittel 76 Tage und der Karakal sogar 78 Tage. Männliche Servale und Karakale wiegen bis zu 18 Kilogramm, sind also etwa 4,5-mal so schwer wie durchschnittliche Hauskatzen.
Diese Diskrepanzen führen – insbesondere in der F1 (also der ersten Kreuzungsgeneration) – zu einer hohen Früh-, Fehl- und Totgeburtenrate. Auch Schwergeburten und Kaiserschnitte kommen vor. Die Verpaarung war bisher nur mit männlichen Servalen und Hauskätzinnen erfolgreich, da sich weibliche Servale einer Verpaarung mit Hauskatern offenbar bislang erfolgreich erwehrten.
In der Schweiz sind die Vorschriften recht streng: Hier ist das gezielte Verpaaren von Wildkatzen mit Hauskatzen verboten (Art. 28 Tierschutzverordnung). Aber auch die Haltung von Hybriden ist nur mit einer Bewilligung möglich, wobei in der Schweiz – anders als in Deutschland – als Grundlage der Wildblutanteil und nicht die Anzahl der Generationen genommen wird. In Bayern benötigt man für die Haltung von Wildkatzen und Wildkatzen-Hybriden seit Oktober 2012 bis einschliesslich der vierten Nachzuchtgeneration (F4) eine Erlaubnis. Zur Erlangung dieser Erlaubnis müsste der Halter allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen (Liebhaberei reicht zum Nachweis eines berechtigten Interesses nicht aus).
Weitere Probleme sieht Martina Helmer im Zucht- und Haltungsmanagement.
(Aus dem Auditorium kam die Bemerkung, dass die Tiere oft zu früh ausschliesslich mit rohem Muskelfleisch oder Eintagsküken gefüttert werden.) Infolge Mineralstoffmangels können bereits bei jungen Tieren pathologische Frakturen (Knochenbrüche) auftreten. Im Rahmen des Vortrages wurden Röntgenaufnahmen eines jungen Karakals mit multiplen Frakturen und anderen pathologischen Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule und des Beckens gezeigt, die zu erheblichen Beschwerden des betroffenen Tieres geführt hatten.
Auch das Verhalten vieler Hybriden stellt die Besitzer immer wieder auf die Probe: Ein Wildkatzen-Hybride, insbesondere der ersten Generationen, stellt höhere Ansprüche an die Haltung als eine durchschnittliche Hauskatze. Auch wenn sich die Tiere ihrer vertrauten Bezugsperson gegenüber zutraulich und verschmust zeigen, sind Manipulationen durch fremde Personen oft nahezu ausgeschlossen. Deshalb kann eine korrekte medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet werden. Eine Impfung mit dem Blasrohr ist nur eine der «Notlösungen». Auch sollten sich Tierärzte ernsthaft fragen, ob sie sich zum «Erfüllungsgehilfen» machen lassen wollen, etwa wenn es um die Frakturversorgung fehlgebildeter Knochen durch Fehlernährung oder um Kaiserschnitte geht. In den USA dürfen Katzen übrigens legal Krallen entfernt und Zähne abgeschliffen werden; für manche Halter ist dies eine Option, wenn ihnen das Spielverhalten ihres Hybriden zu «derb» ist. In Deutschland und der Schweiz sind derartige Verstümmelungen zum Glück verboten.
Leider nehmen mit der zunehmenden Beliebtheit von Wildkatzen-Hybriden auch die Fälle zu, in denen Besitzer mit der Haltung überfordert sind und ihre Tiere (die sie in der Regel für mehrere Tausend Franken erworben haben) wieder loswerden möchten. Anfragen zur anderweitigen Unterbringung in Zoos und Tierheimen bleiben meist erfolglos.
Einen dauerhaften Platz für Hybriden «aus zweiter Hand» zu finden, ist leider schwierig.
Auch wenn es einige seriöse und verantwortungsbewusste Züchter gibt, ist der Trend zum «Modetier Wildkatzen-Hybride» nicht zu übersehen; viele Vermehrer lockt ein schneller Verdienst. Wildkatzen und ihre Hybriden sind wunderschöne, faszinierende Tiere – in Menschenhand sind sie jedoch in viel zu vielen Fällen total fehl am Platz und ihre Zucht ist insbesondere bei Savannahs und Caracats für die Mütter der ersten Generationen mit erheblichen Leiden verbunden.
Die geschilderte Problematik soll ein Appell an alle Katzenfreunde sein, die mit der Anschaffung eines Hybriden liebäugeln, ihren Wunsch ernsthaft zu überdenken.
Ja wenn man daran denkt das die kastrierte Katze noch ein Leben lang die Freiheit genie en kann, aber so manch ein Wurf wegfeworgen einfach entsorgt wird und elendig verhungern muss da stellen sich bei mir echt die Nackenhaare!!! Und wenn die armen Kitten doch gefunden werden, landen sie im Tierheim die eh schon alle H nde voll zu tun haben. Wenn sie vermittelt werden sind sie vielleicht doch schon so alt ( ber 10-12 Wochen) das sie die Freiheit wieder br uchten und halt wild bleiben und nicht in die Wohnung eingesperrt werden sollen. So landen diese Katzen wieder im Tierheim als unerzogen, zu wild, keine Schmusekatze, psychisch gest rte Katze, usw ! Wobei ein gutes Tierheim immer darauf achtet, solche wilde K tzchen nur mit Freilauf oder gro em Garten zu vermitteln. Auch nicht als Schmusekatze f r kleine Kinder die vielleicht nur ein Haufen Kratzer abbekommen, weil die wilde Katze es nicht gewohnt ist sich auf den Arm nehmen zu lassen.Nun ich mag mich irren aber so ist das mit dem Gutschein eine eher Tierschutz freundliche Angelegenheit. Man tr gt durch gezielte Kastration zum Tierschutz bei. Hoffentlich nutzen die passenden und richtigen Leute den Gutschein um eine wilde Katze oder streunende Katze in erster Linie zu helfen. W re toll wenn andere L nder nach ziehen. Es Nachahmen! Leider scheuen viele Leute dieses Thema Kastration, weil sie es zu sehr vermenschlichen in diesem Sinne bitte, bitte hier geht es um ein Tier und deren Tierschutz!!! Um nichts anderes!!! Ich w nsche den zust ndigen Beh rden und rzten viel Gelingen, mit ihrem Projekt! Beste Gr e