Auf den Stühlen eines Erste-Hilfe-Kurses für Katzen
Erste Hilfe zu leisten ist gesetzliche Pflicht. Nicht nur am Menschen, sondern auch am Tier, wenn man eine besondere Verantwortung dafür hat, z. B. als Halter. Jedes Jahr geschehen Hunderttausende Unfälle, bei denen die Uhr rückwärts läuft. Dann zählt jede Sekunde, um Leib und Leben eines Büsis zu retten und zu schützen. Wer Sofortmassnahmen ergreifen kann, überbrückt die kostbare Zeit bis zur tierärztlichen Hilfe. Das Schweizer Katzen Magazin hat sich bei einem Erste-Hilfe-Kurs dazugesetzt.
Text: Antje Luz
Trotz der gekippten Fenster im modern ausgebauten Dachzimmer (es sind keine Katzen anwesend) ist es warm im Raum. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ziehen ihre Jacken aus und setzen sich an die schwarzen Holztische. Bernd Metzger, Leiter der Tier-Ambulanz, steht vor der grossen Projektionsleinwand. Er hat einige Blutspritzer an Unterschenkeln und Ärmeln seiner Einsatzkleidung. Er entschuldigt sich: «Ich komme gerade von einem Pferdenotfall.» Und mit seiner sonoren Stimme erklärt er weiter: «Ich muss das Notfalltelefon auf laut lassen.» Es wird im Laufe der nächsten vier Stunden mehrmals mit rhythmischer Guggenmusik klingeln.
Dann beginnt er: Niemand dürfe einem Tier «ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder seine Würde missachten», zitiert der erfahrene Animal Paramedic das Tierschutzgesetz. Er fragt die Anwesenden, wann Schmerzen, Leiden oder Schäden wohl «gerechtfertigt» seien? Eine lebhafte Diskussion beginnt und man einigt sich darauf, wenn ein Mensch sich selbst schützen muss oder wenn eine Verletzung des Tieres nicht mehr mit dem Leben vereinbar ist. Das heisst, wenn es so schwer verletzt ist, dass es besser ist, es zu erlösen. «Woran erkenne ich das?», fragt ein Teilnehmer. «Solche Wunden sind eindeutig», lautet die Antwort.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Ausgabe 4/24.