Qualzucht – Hintergründe und Sichtweisen

Qualzucht ist ein nicht genau definierter Begriff, der frei interpretiert werden kann. Das Wort setzt sich aus den Begriffen Qual (Synonym für Jammer, Schmerz oder auch Leiden) und Zucht (Pflegen und Aufziehen, aber auch, eher veraltet, für Disziplin) zusammen. Tierschützer führen Perser, Devon Rex, Sphynx und Manx als Beispiele für Qualzucht an. In diesem Bericht lassen wir verschiedene Seiten zu Wort kommen und zeigen den Stand der Entwicklungen auf.

Text: Stefan Siegmann

Gesetzeslage in der Schweiz

Im schweizerischen Gesetzestext findet der Begriff keine Verwendung. Am 1. Juni 1994 trat in der Schweiz das «Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren» von 1987 in Kraft. Dieses regelt in Artikel 5 die Zucht von Tieren. Darauf baut das schweizerische Tierschutzgesetz vom 16. 12. 2005 auf. In Art. 10 Abs. 1 heisst es: «Die Anwendung natürlicher sowie künstlicher Zucht- und Reproduktionsmethoden darf bei den Elterntieren und bei den Nachkommen keine durch das Zuchtziel bedingten oder damit verbundenen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen; vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Tierversuche.»

Die Tierschutzverordnung vom 23. 4. 2008 ergänzt:
1 Das Züchten ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, die frei von Eigenschaften und Merkmalen sind, mit denen ihre Würde missachtet wird.
2 Zuchtziele, die eingeschränkte Organ- und Sinnesfunktionen und Abweichungen vom arttypischen Verhalten zur Folge haben, sind nur dann zulässig, wenn sie ohne das Tier belastende Massnahmen bei Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmässige medizinische Pflegemassnahmen kompensiert werden können.
3 Verboten sind:
a. das Züchten von Tieren, bei denen damit gerechnet werden muss, dass erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind und dem Tier hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen;
b. das Züchten von Tieren mit Abweichungen vom arttypischen Verhalten, die das Zusammenleben mit Artgenossen erheblich erschweren oder verunmöglichen.

Die Betonung der Würde der Tiere – ihr Status ist seit 2003 höher als der einer Sache – wurde von Tierschutzorganisationen besonders gefeiert.

Durch ihre Lobbyarbeit indirekt mit dafür verantwortlich, dass Tiere vor dem Gesetz keine Sachen mehr sind, ist nach eigenen Angaben unter anderem die Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
Michelle Richner, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung, schreibt: «Die TIR ist der Ansicht, dass die rechtliche Situation in der Schweiz grundsätzlich bereits gut beziehungsweise fortschrittlich ist. Zu bemängeln ist der Vollzug der entsprechenden Gesetzesbestimmungen. Die zuständigen Straf- und Vollzugsbehörden bringen die einschlägigen Normen bisher nicht zur Anwendung.»

Die TIR kritisiert gewisse Heimtier- und darunter auch einzelne Katzenzuchten, weil diese sich zu stark an ästhetischen Merkmalen orientierten und dabei nicht die Gesundheit, das natürliche Verhalten sowie die genetische Vielfalt der Tiere im Vordergrund stünden. Verhaltensstörungen und genetische Defekte sollten offen diskutiert und züchterisch bekämpft werden. «Dieses Umdenken muss nicht nur bei den Züchtern, sondern insbesondere bei den Verbänden stattfinden», so die TIR. Die TIR hat in der Vergangenheit mehrfach Züchter angezeigt, die ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz verstossen haben.

Ansichtssache?

Der Begriff Qualzucht wird auch im deutschen Gesetzestext nicht explizit verwendet. Nach § 11b Tierschutzgesetz gelten bei der Zucht von Wirbeltieren bestimmte Einschränkungen – ausser für wissenschaftliche Zwecke –, die einem ähnlichen Wortlaut folgen wie der schweizerische Text.

Erst das im Nachhinein erstellte «Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG (Verbot von Qualzüchtungen)» verwendet den Begriff. Das Gutachten behandelt zu einem kleinen Teil die Rechtslage in Deutschland. Zu einem viel grösseren Teil werden wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Veterinärmedizin und Genetik gesammelt wiedergegeben. Aufgrund der Detailtiefe und Bandbreite der behandelten Punkte wird dieses Gutachten im deutschsprachigen Raum gerne als Quelle herangezogen.

Zu Devon Rex und Sphynx steht beispielsweise: «Tasthaare sind ein wesentliches Sinnesorgan für die Katze. Ihnen kommt vor allem im Dunkeln zur Orientierung Bedeutung bei, aber auch beim Fangen und Abtasten der Beute, beim Untersuchen von Gegenständen und bei der Aufnahme sozialer Kontakte. Wenn sie fehlen bzw. so umgestaltet sind, dass ihre Funktion verloren geht, ist das als Körperschaden zu bewerten, der die Katze in ihrer Fähigkeit zu arttypischem Verhalten so einschränkt, dass dies zu andauernden Leiden führt.» Das Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot für Tiere, denen Tasthaare fehlen.

Die Sphynx, die schon ihrer Haarlosigkeit wegen von Tierschützern zu den «Qualzuchten» gezählt wird, polarisiert stark. Dennoch sind die Sphynx nicht per se als Qualzucht anzusehen, da spärlich ausgeprägtes Fell allein kein Kriterium dafür ist. Auch die Aussage der Tierschützer, haarlose Katzen oder auch Albinos kämen in der Natur nur selten vor und würden sich darum nicht durchsetzen, ist nicht die ganze Wahrheit. Die Don Sphynx, eine haarlose Katzenrasse aus Russland, vererbt Eigenschaften dominant, so dass die meisten Nachkommen fast haarlos sind. Auch gibt es seit über 3000 Jahren in Südamerika den «mexikanischen Nackthund». Einige «nackte» Tiere kommen also durchaus in der Natur vor und vererben diese Gene dominant.

Dem entgegnet Dr. Martina Schybli, Leiterin der Fachstelle Heimtiere beim Schweizer Tierschutz: «Dies ist das typische Argument vieler Sphynx-Züchter. Dass solche Ausprägungen entstehen, ist wie gesagt Natur – aber nur weil eine Ausprägung in der Natur zufällig entstanden ist, muss es noch lange nicht heissen, dass diese für das Tier unproblematisch ist. Das willentliche Weiterzüchten sowie die Förderung von problematischen Erscheinungsbildern, die zudem das Tierwohl und die Tiergesundheit beeinträchtigen können, hat deshalb mit Natur nichts zu tun!»

Welche Auswirkungen eine selektive Zucht hat, sieht man an der Entwicklung einer der ältesten bekannten Katzenrassen. Die Perser hat wie keine andere im Laufe der letzten Jahrhunderte eine starke Wandlung durchgemacht, die ihre Ursache vor allem in der selektiven Zucht hat. Wurden in den frühen Tagen der Katzenzucht vor allem jene Wesen bevorzugt, die sich als die besten Jäger hervortaten, so haben sich die Anforderungen seither stärker auf das Aussehen verschoben.

Dr. Martina Schybli: «Bei Persern sowie Exotic Shorthair können infolge der starken Verkürzung des Gesichtsschädels nebst den Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme noch weitere Probleme auftreten: deformierte und verengte Nasengänge (Folge: Atemnot, Entzündung der Nasenschleimhaut), verengte Tränennasenkanäle (ständiger Tränenfluss), Gebissfehlstellungen (Zahnfleischentzündungen). Weiter treten auch Erkrankungen wie Polycystic Kidney Disease (PKD) oder Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM) gehäuft auf.»

Das deutsche Gutachten zu §11B empfiehlt den Zuchtverbänden: «Festlegung eines Index zur Vermeidung von Übertypisierungen. Zuchtverbot für Tiere, die diesem Index nicht entsprechen. Hier: Zuchtverbot für extrem kurznasige Tiere, bei denen der obere Rand des Nasenspiegels über dem unteren Augenlidrand liegt.»

Helena Schmid Camenisch und ihr Mann Marco Camenisch züchten unter dem Namen Jukurrpa silver und golden shaded Perser mit Linien, die nicht unter starker Übertypisierung leiden. Schmid Camenisch: «Wir haben Katzen mit eher längeren Nasen und haben trotzdem Chancen auf Ausstellungen. Es ist nicht nur die Nase, die zählt, oder der Stopp, sondern wirklich das Gesamtbild und das gesamte Entsprechen des Standards.» Ihr Mann ergänzt: «Es ist einfach eine Sache der Auslegung des Standards.»

Tatsächlich ist die Interpretation des Standards durch die Richter erheblichen Schwankungen unterworfen. Hat sich der beschriebene Standard in den letzten Jahrzehnten kaum verändert, so gilt das nicht für das Aussehen einiger Perserlinien.

Die Fédération Internationale Féline (FIFé), gegründet 1950 in Gent (Belgien), ist mit 39 Mitgliedsländern die grösste internationale Organisation ihrer Art. In ihrem Programm finden sich über 40 verschiedene Katzenrassen mit Zuchtvorgaben und Rassestandards. Diese sind bindend für die nationalen Verbände. So auch für die Fédération Féline Helvétique (FFH), den helvetischen Katzenverband und den von ihr anerkannten Vereinen.

Alfred Wittich, Präsident der FFH und selbst langjähriger Richter und Züchter von Perser- und Exotic-Shorthair-Katzen, ist überzeugt, dass bei den Perser- und Exotic-Züchtern der FFH die PKD ausgemerzt ist. Im Zucht- und Registrierungsreglement sei für jede Rasse beschrieben, was verlangt werde. Fehler wie deformierte Schädel und auch zu enge Nasenlöcher hätten zur Folge, dass mit einer solchen Katze nicht gezüchtet werden dürfe. Er stellt ausdrücklich in Abrede, dass in der FIFé und somit auch in der FFH Qualzuchten gefördert würden. Im Gegenteil, man arbeite daran, die Standards zum Wohl der Tiere weiter zu verbessern.

Die FFH kann laut Wittich die Standards nicht einfach ändern, da sie seit 1952 der FIFé angehöre. Standards würden jedes Jahr auf der FIFé Generalversammlung überarbeitet und es werde demokratisch über Anträge der Mitglieder abgestimmt. Für die Generalversammlung (GV) 2014 der FIFe hat die FFH unter anderem einen Antrag für die Kategorie «disqualifizierende allgemeine Fehler» eingebracht. Dieser sieht vor, dass Katzen, die schwer atmen und/oder enge Nasenlöcher haben, die Bewertung «kein Vorzüglich» (nicht zur Zucht zugelassen) anstelle wie bisher ein Vorzüglich ohne Zertifikat (zur Zucht zugelassen) erhalten. «Man kann sich durchaus vorstellen, dass Rassen wie die Manx oder Sphynx irgendwann aberkannt werden. Aber das passiert sicher nicht an der diesjährigen GV», so Wittich.

Die Manx ist vor über hundert Jahren auf der Isle of Man durch natürliche Inzucht entstanden. Sie sehen für Laien, bis auf den fehlenden Schwanz, wie gewöhnliche Hauskatzen aus. Alfred Wittich legt eine Statistik der FFH vor, aus der hervorgeht, dass es seit 1994 insgesamt nur 37 registrierte Manx-Katzen in der gesamten Schweiz gegeben habe. Die letzten Katzen wurden 2008 registriert. Die Züchterin habe dann aufgrund der fehlenden Interessenten mit der Zucht aufgehört. In der FFH gibt es laut der Statistik seit 2008 keine neu registrierten Manx mehr. Katzen ohne Schwanz erscheinen vielen Menschen suspekt und es ist leicht nachvollziehbar, dass diese keinen Anklang fanden.

Die FIFé sei der weltweit strengste Verband, sagt Alfred Wittich. Die Scottish Fold, eine Rasse deren Ohren an den Kopf gefaltet sind, und auch die Munchkin, deren Beine so verkürzt sind, dass sie einem Dackel ähnelt, seien in der FIFé nicht anerkannt und dürften nicht registriert werden. Polydaktile Katzen (mit mehr als 5 Zehen) und auch das Einkreuzen von Wildkatzen seien nicht erlaubt.

Die FFH habe allerdings nur begrenzte Möglichkeiten, bei ihren Züchtern einzugreifen. Die Sektionen führten zwar regelmässig Zuchtkontrollen durch und hülfen dadurch, die Einhaltung der FIFé-Richtlinien zu gewährleisten, doch wenn sich Züchter verweigerten oder austräten, habe sie wenig Handhabe. Alfred Wittich: «Es gibt sicher Missstände, aber bei schlimmen Zuständen sollten die kantonalen Veterinärämter viel strenger sein und nicht Wochen und Monate warten, wenn sie eine Aufforderung von uns bekommen, eine Zucht zu kontrollieren.

Eine Zusammenarbeit mit den Ämtern gibt es nicht, obwohl wir mit dem ganzen Thema schon mehrfach an diese gelangt sind.» Nach Meinung der FFH ist nicht nur die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Behörden ein Problem, sondern auch freie Vereine sowie Züchter, die überhaupt keiner Organisation angeschlossen sind und sich weder Regeln unterordnen noch an internationale Standards halten.

Das Ende der Qualzucht?

Anfang Mai 2014 veröffentlichte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) unter anderem den Entwurf einer neuen Amtsverordnung zum Tierschutz beim Züchten zur Anhörung. Der Entwurf listet belastende, erblich bedingte Merkmale sowie Kriterien für die Einteilung in Belastungsgrade auf und legt den zulässigen Zuchteinsatz fest.

Es werden aber keine Listen verbotener Rassen geführt. Vielmehr ist vorgesehen, dass Zuchtorganisationen verpflichtet werden sollen, entsprechende Daten ihrer Zuchttiere systematisch zu erfassen, damit sie im Rahmen von Zuchtprogrammen belastende Merkmale gezielt angehen können. Man erwartet, dass die Zahl erblich bedingt belasteter Tiere auf diesem Wege auch ohne Rasseverbote bedeutend abnehmen wird.

«Die Vorschläge des BLV gehen in die richtige Richtung», sagt der STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich Huber, «denn jeder Züchter muss sich künftig informieren über die Auswirkungen seines Tuns auf die Gesundheit und das Verhalten der Tiere.» Den enthaltenen Katalog zuchtbedingter Merkmale und Symptome zur Beurteilung der damit verbundenen Belastung betroffener Tiere, wie auch die Liste verbotener Zuchtformen, erachtet der STS als sachgemäss, wenn auch als zu wenig umfassend. Auch die Weiterzucht mit stark belasteten Zuchtformen will das BLV unter gewissen Bedingungen zulassen, was nach Meinung des STS den Vorgaben im Tierschutzgesetz fundamental zuwiderläuft.

Wird hier nur wieder ein Papiertiger gezüchtet? Man darf gespannt sein, in welcher Form die Verordnung in Kraft treten wird. Auch bleibt weiterhin fraglich, wie die Behörden die neue Verordnung umsetzen wollen, konnten sie schon die seit 2008 ausreichend definierende Tierschutzverordnung – nach Meinung der Tierschutzorganisationen – nur ungenügend durchsetzen. Wahrscheinlicher ist, dass die Qualzucht erst ein Ende haben wird, wenn sich Tierschützer und Züchter auf Augenhöhe zum Dialog zusammenfinden.

Fusszeile: 1) Infos zur Verordnung finden Sie unter www.blv.admin.ch/aktuell/01012/index.html 

Hier können Sie den Artikel aus dem Magazin als PDF ansehen

geschrieben von:
Stephenie Siegmann

Stephenie Siegmann

Ein weiterer Fan der Feloidea, Stephenie Siegmann, teilt ihre Behausung, treu ergeben, mit mehreren Exemplaren der Gattung Felis silvestris catus. Als Autodidaktin mit grossem Wissensdurst ausgestattet, beschäftigt sie sich unter anderem mit den wissenschaftlichen Hintergründen dieser geheimnisvollen Spezies. Von einer Metaebene ausgehend, hinterfragt sie kritisch jene bequemen Konstruktionen, aus denen wir uns die sogenannte «Realität» erschaffen.

5 Kommentare zu “Qualzucht – Hintergründe und Sichtweisen

  1. Rex

    Devon Rex ? Meine Katzen wurden 15, 16 jahre alt waren nie krank und hatten ein tolles Fell ! Im Moment habe ich 2 Devon Rex, eine hat 7 Jahre, die andere 18 Jahre ! Beide waren noch nie krank. Alle meine Katzen waren aus verschiedenen Linien. Wer kann da von Qualzucht sprechen ? Die Strassenkatzen bei meinen Freunde auf dem Dorf, haben ein solches Alter nie erreicht.

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  2. Leutert

    Hunde- und Katzenzucht sollte generell verboten werden, denn wir haben genügend streunende Hunde und Katzen, welche dringend ein Zuhause brauchen. Die Tierheime sind überfüllt von Katzen und Hunden welche als Spielzeug gekauft wurden und danach abgeschoben in Tierheime.
    Generell sollten Tierheime keine Tiere solche mehr aufnehmen, sondern der Züchter sollte gezwungen werden seine Tiere zurück zu nehmen. Wetten, dass das Ganze dann sehr schnell aufhört.

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    1. Lili

      die tiere werden dann wohl getötet wenn man sie zurück gibt und die tierheime sie nicht aufnehmen..auch keine schöne lösung 🙁

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    2. Helena

      Jeder seriöse Züchter ist um das Leben seiner Tiere besorgt.

      Das Abschieben der Tiere ins Tierheim ist nicht die Schuld eines Züchters, sondern die des Käufers –
      die Mentalität der Wegwerfgesellschaft und das ständige Schnäppchensuche.

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  3. Erika

    Man sollte viel mehr tun, meiner Meinung nach sind auch Hybriden Qualzucht ( Bengal, Savanne usw.) Aber auch XXL Maine Coons. Es sollte klare Gesetze geben, die solche Zuchten, so wie auch Kauf und verkauf verbietet.

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