Die Stiftung Tier im Recht klagt an «Einen Stein ins Rollen bringen»

Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz wird nach Auffassung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) von den Behörden vollständig ignoriert. Deshalb hat die Stiftung Ende 2012 sieben Anzeigen erstattet. Sie möchte, dass das Gesetz endlich umgesetzt wird und sich eine Rechtspraxis etabliert.

Text: Sylvia Senz

Am 26. November 2012 hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Strafanzeige wegen mutmasslicher Qual- oder Extremzucht gegen sieben Züchter von Katzen, Hunden und Tauben in verschiedenen Kantonen erstattet. In einer Pressemitteilung begründet die TIR ihr Vorgehen: «Einen gesamtschweizerischen Skandal stellt die vollständige Ignorierung des im Tierschutzgesetz verankerten Qualzuchtverbots dar. (…) Damit das Verbot endlich umgesetzt wird, hat die TIR bei den Staatsanwaltschaften Aargau, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich sieben exemplarische Strafanzeigen gegen fehlbare Züchter eingereicht.»

Über zwei Jahre vergingen, bis die Staatsanwaltschaften bei zwei Katzenzüchterinnen in den Kantonen Zürich und St. Gallen aktiv wurden. Am 15. Januar 2014 tauchten dort zu früher Morgenstunde Abordnungen, bestehend aus Staatsanwalt, Polizisten, Tierärzten der Veterinärdienste oder anderen Behördenpersonen, auf, um Hausdurchsuchungen vorzunehmen.

Bei A. A.*, die nach eigenen Angaben seit 25 Jahren Perser und Exotic Shorthair züchtet, standen um 6 Uhr morgens sieben Personen vor der Tür, plus fünf Autos mit Transportkäfigen und Kisten. Für einen Abtransport der damals 29 im Haus befindlichen Katzen gab es laut A. keine Gründe, man habe aber alle Tiere gewogen und genau angeschaut. «Die Katzen waren total im Stress, das Haus wurde komplett auf den Kopf gestellt, überall haben sie hineingeschaut. Nun bin ich seit etwa 4 Monaten (Stand Mai) gänzlich ohne Papiere und kann überhaupt nichts mehr machen.» Wie A. weiter erzählt, hat man sämtliche Unterlagen und Dokumente wie Stammbäume, Verträge, Zuchtbücher, Impfpässe und Quittungen mitgenommen.

«Als sie auch noch meinen Computer im Geschäft einpacken wollten, wofür kein Hausdurchsuchungsbefehlt rechtens war, habe ich heftig protestiert», berichtet sie. Als besonders belastend empfand sie die anschliessende Befragung auf dem Polizeiposten. «Meinen Mann hat man dort vier Stunden lang befragt. Später musste ich selbst stundenlang eine Unmenge Fragen beantworten, schlimmer als ein Schwerverbrecher. Wir waren völlig verunsichert und mit den Nerven am Ende.»

In beiden Fällen ist die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen; Strafbefehle sind bisher noch keine ergangen.

Beide Züchterinnen rätseln darüber, warum es sie getroffen hat. «Die TIR hat sich einfach jemanden rausgepickt, man will einzelne Züchter bestrafen», vermutet A. «Die Angaben stammen von Ausstellungen oder Internetseiten. Wenn sie die Standards verbessern wollen, müssen sie sich an die Clubs und Verbände wenden. Die geben doch die Standards vor und nach denen richten wir uns. Und wir halten uns auch an das Tierschutzgesetz.»

«Schockiert» hat Alfred Wittich, Präsident der Fédération Féline Hélvetique (FFH) und selber Züchter, vor allem, wie man die Züchterinnen und die Katzen – im zweiten Fall wurden Tiere mitgenommen und danach zurückgebracht, sie waren offenbar narkotisiert worden – behandelt habe: «Das Vorgehen ist unverhältnismässig. Wir wurden nie von der TIR kontaktiert. Unsere Standards bezüglich Zucht sind streng. Einiges stammt zwar aus früheren Jahren, aber viele Standards wurden inzwischen geändert.»

Wittich und auch A. stellen sich die Frage, wo denn die Grenze bezüglich Qualzucht verlaufe. Der Verbandspräsident betont, dass die Tiere nicht litten, im Gegenteil oft sehr alt würden. Der Vorwurf der Qual- und Extremzucht sei bis zu einem gewissen Grad «Ansichtssache» und stamme von Tierschützern. Wichtiger wäre es, sich um die «wilden» Züchter und die Tierimporte aus dem Ausland zu kümmern.

Die TIR nimmt Stellung

Zu den Vorwürfen nehmen MLaw Nora Flückiger und lic. iur. Michelle Richner, beide rechtswissenschaftliche Mitarbeiterinnen der TIR, Stellung.

«Polizeiliche Ermittlungen haben immer so weit wie möglich tierschonend zu erfolgen. Für den Ablauf der Hausdurchsuchungen sind die zuständige Staatsanwaltschaft und die Polizeibeamten verantwortlich. Selbstverständlich bedauern wir, was mit den narkotisierten Tieren passiert ist. Ein solches Vorgehen ist sicher nicht in unserem Sinne. Dennoch waren die Hausdurchsuchungen im konkreten Fall nötig, um den Sachverhalt zu ermitteln.»

Die Informationen zu möglichen fehlbaren Züchtern bestimmter Rassen beschafft sich die TIR nach eigenen Angaben an Ausstellungen und durch Gespräche mit Züchtern sowie durch das Internet und Publikationen, in denen bestimmte Rassen zum Verkauf angeboten werden. «Stellen Sie sich vor, Sie haben den Verdacht, dass Ihr Nachbar sein Tier schlecht hält oder quält. Dann erstatten Sie Anzeige, um auf den Missstand aufmerksam zu machen. Von dem Moment an ist es die Aufgabe der Behörden, genauer zu recherchieren, ob sich der Verdacht erhärtet und genügend Beweismittel vorhanden sind», erklärt Flückiger das Vorgehen.

Gegenüber den Züchtern vertritt die TIR eine «fundamental andere Ansicht zum Thema Qualzucht». Auch in den Standards gebe es Elemente, die qualzuchtrelevant seien. «Zwar ist bisher einiges geändert worden, aber diese Standards sind immer noch sehr offen formuliert.» Zum Beispiel seien die fehlenden Tasthaare bei Nacktkatzen immer noch Standard.

Zugegebenermassen ist laut TIR ein gewisser Interpretationsspielraum bezüglich Qualzucht vorhanden. Einziges Kriterium sei, ob ein Tier Schmerzen leide, Schäden, andere Leiden oder Verhaltensstörungen aufweise. Und für ausländische Züchter habe der Schweizer Tierschutz keine Gültigkeit. Einzig die juristischen Gegebenheiten der Schweiz seien der Grund dafür gewesen, dass man mit den Verbänden keinen Kontakt aufgenommen habe.

Das Schweizer Individualstrafrecht kenne keine Verbandshaftung. «Jeder Züchter ist für sein Handeln selbst verantwortlich, auch dann, wenn er mit fremden Tieren züchtet», erklären die beiden Juristinnen das Rechtssystem. «Die Rassestandards der Verbände haben in der Schweiz keine rechtliche Verbindlichkeit. Man kann sich nicht auf den Standard oder den Verband berufen, um strafrechtlich relevantes Handeln zu rechtfertigen, denn auch deren Standards können eine Qualzucht fördern. Für die Frage, ob eine Qualzucht vorliegt, ist nur das Tierschutzrecht entscheidend. Unser Gesetz  muss zwingend durchgesetzt werden.»
Die TIR habe «einen Stein ins Rollen bringen wollen, damit sich die Behörden mit dem Thema auseinandersetzen und eine Rechtspraxis etabliert wird». In einigen Kantonen gibt es laut TIR bereits für Tierschutz zuständige Staatsanwälte, an anderen Orten hänge jedoch immer noch vieles von den persönlichen Strukturen ab, und so würden Tierschutzvergehen sehr unterschiedlich verfolgt. «Wir möchten nicht, dass die Verfahren sofort eingestellt werden, sondern dass sich die Verantwortlichen in den Behörden vernetzen, gerade weil dieses Thema viel Fachwissen verlangt.»

*Name der Redaktion bekannt

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