5. Dezember, 2011  |  

 

Rechtsfragen – Die Katze als Geschenk

Obwohl das Verschenken von Tieren aus der Sicht des Tierschutzes problematisch sein kann, sind Tiergeschenke an Weihnachten, Geburtstagen oder zu anderen Gelegenheiten noch immer beliebt. Bei vielen Kindern kommt der Tag, an dem der Teddy nicht mehr interessant ist und sie sich vielmehr ein echtes Tier zum Spielen wünschen. Nicht selten kommen Eltern, Grosseltern oder Paten diesem Wunsch nach – leider oft, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen. Denn die Freude, die man dem Kind damit bereiten will, hält in vielen Fällen nicht lange an.

Text: Alexandra Spring und Gieri Bolliger (TIR)

Bei einer Schenkung handelt es sich um einen Vertrag, auf den die Regeln des Obligationenrechts anzuwenden sind. Juristisch ausgedrückt bedeutet eine Tierschenkung, dass eine Person einer anderen ein Tier übergibt und ihr das Eigentum an diesem überträgt, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Die Rückgabe eines Geschenks ist nur dann möglich, wenn der Schenker das Tier freiwillig zurücknimmt; gesetzlich verpflichtet ist er hierzu nicht. Wer ein Tiergeschenk annimmt, muss sich vorgängig also gut überlegen, ob er die damit verbundene Verantwortung auch wirklich übernehmen will und kann.

Gegenüber dem Tier ist es unverantwortlich, dieses bei Nichtgefallen einfach wieder zurückzugeben oder ins Tierheim abzuschieben. Auch eine Rückforderung durch den Schenker ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Das Gesetz sieht hiervon aber immerhin einige wenige Ausnahmen vor. So etwa kann ein Tier zurückverlangt werden, das als Verlobungsgeschenk überreicht wurde, die Heirat dann aber ins Wasser fällt. Dasselbe gilt, wenn der Beschenkte gegen den Schenker oder eine ihm nahestehende Person eine schwere Straftat verübt oder ihm gegenüber familienrechtliche Pflichten (vor allem die gegenseitige Beistands- und Rücksichtspflicht in der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft) schwer verletzt. (…)

Den vollständigen Beitrag finden Sie im Katzen Magazin 6/2011.

Geschrieben von: Tier im Recht (TIR)

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich seit vielen Jahren beharrlich für einen besseren Schutz der Tiere in Recht und Gesellschaft ein. Mit ihrem umfang-reichen Dienstleistungsangebot (...)